Solaranlagen dürfen ohne Baugenehmigung in, an und auf Dachflächen von landwirtschaftlichen Wirtschafts- oder Wohngebäuden gebaut werden, wie der Rheinische Landwirtschafts-Verband mitteilt.
Dies gelte auch, wenn der erzeugte Strom ausschließlich in das öffentliche Netz eingespeist werde. Das besagen die neue Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Außenbereichserlass des Bau- und Landwirtschaftsministeriums NRW. (rlv)
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