Was bringt das neue Pflanzenschutzgesetz für den Zierpflanzenbau? Zu dieser Frage referierte Manfred Hellmann (DLR Klein-Altendorf) bei den Treffen rheinland-pfälzischer Zierpflanzengärtner am 10. Januar in Neustadt und 17. Januar in Trier.
Als wesentliche Kriterien des Gesetzes, das im Laufe des Jahres 2012 in Kraft treten soll, wurden unter anderem angesprochen:
Sechs bis acht Prozent der heutigen Wirkstoffe werden wegen der EU-Vorgabe mittelfristig verschwinden. Einige der für den Gartenbau wichtigen Bereiche werden nach Angabe Hellmanns auf Basis des neuen Gesetzes erhalten bleiben. Als Beispiele nannte er die bisher in § 18a Pflanzenschutzgesetz verankerten Lückenindikationen sowie die Möglichkeit der Einzelfallgenehmigungen (bisher § 18b, künftig § 22, Absatz 2).
Weitere wichtige Änderungen für die Praxis betreffen die künftig kürzeren Fristen, wenn die Zulassung eines Präparats abgelaufen ist, die Rückgabe der betreffenden Präparate sowie neue Vorgaben für die Prüfpflicht der Pflanzenschutzgeräte. (eh)
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